Pressemitteilung Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. vom 02.05.2018
Zum Internationalen Tag der Feuerwehrleute am 04.05.2018 gibt der Landesfeuerwehrverband Bayern eine Pressemitteilung zum Thema „Freiwillige Feuerwehr“ heraus.
Die Freiwillige Feuerwehr - Wer sind wir? Was tun wir?
Die Feuerwehr kommt wenn sie gerufen wird. Egal ob um 1 Uhr Nachts, 12 Uhr Mittags oder um 15 Uhr am Nachmittag. Doch die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, dass im Einsatzfall zu 99 % die Freiwillige Feuerwehr mit ihren ehrenamtlichen Kräften anrückt. Denn nur 7 der rund 7.600 Feuerwehren in Bayern sind Berufsfeuerwehren.
Da heißt es oft: „Was, Sie machen das nicht hauptberuflich?“ Denn trotz der Ehrenamtlichkeit, treffen die Einsatzkräfte nach fünf bis zehn Minuten am Schadensort ein und helfen professionell, schnell und kompetent. Dafür haben sie privat oder beruflich erst einmal alles stehen und liegen gelassen – trotz allen Schwierigkeiten die sich daraus in der Familie und am Arbeitsplatz ergeben könnten.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine Einrichtung der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde die Pflicht, im Gemeindegebiet dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben für die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen zu sorgen und diese zu pflegen.
Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Feuerwehrdienst können alle Gemeindebewohner, vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten – er endet in der Regel mit dem vollendeten 65. Lebensjahr.
Laut dem Bayerischen Feuerwehrgesetz, müssen Arbeitgeber die freiwilligen Feuerwehrleute für Einsätze vom Dienst freistellen. Sie bekommen hierfür den Verdienstausfall von der Gemeinde erstattet. Auch bei Schulungen und Lehrgängen an den staatlichen Feuerwehrschulen findet diese Regelung Anwendung.
Oberster Dienstherr der Feuerwehr ist der/die Bürgermeister/in der Gemeinde bzw. der Stadt. Die Leitung obliegt jedoch dem/der Kommandanten/in. Diese/r wird wiederum von den aktiven Feuerwehrdienstleistenden gewählt. Er/Sie ist für die Organisation sowie die Einsatzbereitschaft der Wehr verantwortlich und Ansprechpartner für die Verwaltung.
In den Freiwilligen Feuerwehren gibt es zahlreiche besondere Aufgaben, die von speziell geschultem Personal übernommen werden. So kümmert sich z.B. ein Jugendwartteam um den Nachwuchs (ab 12 Jahre), ein Gerätewart um die Wartung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Gerätschaften usw. Meist gibt es auch noch Atemschutzgerätewarte, die sich dann speziell um die Atemschutzgeräte kümmern.
Das Einsatzspektrum der Freiwilligen Feuerwehren ist in den letzten Jahrzehnten immer vielfältiger geworden. Von der klassischen Brandbekämpfung bis hin zur immer vielfältiger werdenden technischen Hilfeleistung gibt es nahezu keinen Bereich mehr, in dem die Feuerwehren nicht tätig werden müssen. Sie bekämpfen Brände aller Art, sei es ein Mülltonnenbrand, ein PKW-Brand, ein Wohnhausbrand oder der Brand eines Reifenlagers in einem Industriebetrieb. Feuerwehren retten Menschen bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen, aber auch aus den oberen Stockwerken eines Hauses, wenn das Treppenhaus zu eng ist und sind zur Stelle wenn ein Hausbewohner sich nicht mehr meldet oder vermisst wird. Freiwillige Feuerwehren kümmern sich außerdem um auslaufendes Öl oder Gefahrstoffen, wie Säuren und Laugen. Genauso sind sie aber auch bei Tierrettungen zur Stelle. Feuerwehren sind bei Zug-, Schiffs- oder Flugzeugunfällen ebenso zum Helfen vor Ort, wie bei Schnee-, Sturm- und Hochwasserschäden.
Die ehrenamtlichen Helfer der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns stehen Ihnen – den Bürgerinnen und Bürgern – zu jeder Tages- und Nachtzeit helfend zur Seite. Helfen auch Sie mit, in dem Sie beispielsweise Rettungsgassen bilden, nicht zum Gaffer werden und uns vor allem nicht in unserer Arbeit behindern. Oder aber, Sie engagieren sich ebenfalls bei der Freiwilligen Feuerwehr in Ihrem Ort. Die Feuerwehren Bayerns freuen sich über jede helfende Hand!
Der Landesfeuerwehrverband Bayern
ist die Interessenvertretung von 7.636 Feuerwehren mit ca. 324.918 aktiven Feuerwehrleuten (313.995 davon ehrenamtlich). Gegenüber dem Bayerischen Landtag, der Bayerischen Staatsregierung und anderen Institutionen vertritt er kraft des Bayerischen Feuerwehrgesetzes die Interessen der bayerischen Feuerwehren. Der Verband berät seine Mitglieder umfassend und ist über den Deutschen Feuerwehrverband auch auf Bundes- sowie Europaebene präsent.