Information zur Beseitigung von Wespen- und Hornissennestern
Aus gegebenem Anlass möchten wir darum bitten, beim Thema "Wespen- und Hornissennester" auf Folgendes zu achten:
Wespen und Hornissen sind Wildtiere und als solche geschützt.
Insbesondere Hornissen stehen unter besonderem Schutz und dürfen nur in besonders wichtigen Fällen umgesiedelt werden. Diese Umsiedlung darf erst nach einer schriftlichen Genehmigung des Landratsamts (Naturschutzbehörde) und dann auch nur durch geeignete Fachfirmen erfolgen. Die Feuerwehr zählt NICHT dazu, da sie weder über die entsprechenden Gerätschaften noch über das erforderliche Fachpersonal verfügt. Eine Vernichtung von Hornissennestern kann mit empfindlich hohen Bußgeldern (bis zu 50.000€) bestraft werden!
Zusätzlich sollte man sich bewusst machen, dass Hornissen eine sehr positive Rolle in der Natur spielen, da sie andere Insekten vertilgen (bei einem größeren Hornissennest sind das etwa ein halbes Kilogramm (!!!) Insekten pro Tag). Insbesondere Wespen, die von vielen als Plagegeister angesehen werden, werden von ihr gerne vertilgt. Hornissen sind an sich friedfertig und flüchten eher, als dass sie angreifen. Sie gehen auch, anders als ihre Verwandte, die Wespe, nicht ans Marmeladen- oder Leberwurstbrot. Man sollte nur auf einen Sicherheitsabstand zum Nest achten (3m sind dabei ausreichend).
Auch mit Wespen lässt sich bei etwas Sicherheitsabstand leben. Ebenso wie die Hornissen haben sie ihren Platz in der Natur - bei ihnen gibt es wechselnde Orientierung bei der Nahrung, sie gehen mal eher an das Süße (Kohlehydrate), mal an das Herzhafte (Eiweiß). Abdecken der Nahrungsmittel verhütet hier schon mal das meiste, wenn sie keinen Zugang finden, lassen sie auch schnell wieder vom Objekt der Begierde ab. Wenn die Insekten lediglich lästig sind, ist das kein Grund, das Nest zu entfernen. In solch einem Fall die Bitte: Versuchen Sie, die Tiere zu respektieren und zu ignorieren. Decken Sie Lebensmittel ab und versehen Sie Ihre Fenster mit Fliegengittern - die halten dann auch Mücken und Fliegen fern.
Ein Einsatz der Feuerwehr kommt bei Wespennestern grundsätzlich NUR in Frage bei einem besonders wichtigen Grund - nämlich wenn von den Tieren eine akute Gefahr für Gesundheit oder Leben ausgeht. Von solch einer Situation ist aber bei Wespennestern regelmäßig NICHT auszugehen, da sie längere Zeit benötigen, um größere Nester zu bauen und nicht unvermittelt auftauchen.
Der Gesetzgeber legt dazu fest (Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz, VollzBekBayFwG, 4.1):
"Die Feuerwehren haben technische Hilfe bei Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Unglücksfall ist jedes unvermittelt eintretende Ereignis, das einen nicht nur unbedeutenden Schaden verursacht oder erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen bedeutet. Ein Notstand liegt vor, wenn die Allgemeinheit bedroht ist. Die gemeindlichen Feuerwehren leisten in diesen Fällen aber nur dann technische Hilfe, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1 BayFwG). Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse nicht möglich ist."
Da Gemeinden (und damit auch die Feuerwehren als gemeindliche Einrichtung) nicht in Konkurrenz zur privaten Wirtschaft treten dürfen, ist ein Einsatz der Feuerwehr in nahezu allen Fällen des Auftretens von Wespennestern nicht geboten.
Bitte beachten Sie auch, dass der Einsatz der Feuerwehr außer in akuten Gefahrensituationen (von einer solchen ist, wie oben erläutert, bei einem Wespennest kaum jemals auszugehen) auf Grundlage der gemeindlichen Gebührensatzung in Rechnung gestellt wird. Hierbei ist von Gebühren in Höhe von mindestens 150 € pro Einsatz auszugehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
- der Naturschutzbehörde
- BUND (Ingrid Großmann in Edlkofen ist ausgebildete Hornissenberaterin!)
- NABU
- Imkern
- örtlichen Schädlingsbekämpfungsfirmen
Kontaktdaten lokaler Unternehmen
Baumsagler Bruckberg
Telefon: 0171 3191007
http://www.baumsagler.de
Betz Dienstleistungen, Georg-Brenninger-Str. 30, 84149 Velden
Telefon: 0175 2430250
http://www.betz-dienstleistungen.de