Alles Gute für 2017!
Der Jahreswechsel war für die Feuerwehr sehr ruhig, wofür wir uns auch bedanken möchten!
Bitte beachten Sie trotzdem in den nächsten Tagen, dass Gestecke und Weihnachtsbäume, die mit echten Kerzen benutzt werden, zunehmend gefährlicher werden, da sie immer stärker austrocknen.
Das Jahr 2017 bringt auch für den Brandschutz in bestehenden Wohngebäuden eine Änderung, die von den Feuerwehren schon lange gefordert wird: Bis zum 31.12.2017 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein! Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sagt hierzu in Art. 46, Absatz 4:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
Warum begrüßen die Feuerwehren diesen Schritt? Grund hierfür ist, dass der Geruchssinn beim Schlaf weitgehend ausgeschalten ist. Das führt dazu, dass entstehender Rauch nicht oder viel zu spät wahrgenommen wird. Abhängig von der Art des Rauchs genügen aber bereits drei Atemzüge, um an den Giften zu sterben! Aus diesem Grund sterben die meisten Brandopfer auch nicht am Feuer, sondern am Rauch. Die Rauchmelder sind, wenn sie korrekt montiert und betrieben werden (Wartung nicht vergessen!), so schnell beim Erkennen von Rauch, dass genügend Zeit bleibt, die betroffenen Räume zu verlassen.
Inzwischen sind Rauchmelder auch keine kostenspielige Anschaffung, sie sind bereits für wenige Euro zu haben. Man sollte nur auf das Vorhandensein des "VdS"-Siegels achten.
In diesem Sinne: Ein gesundes und schadenfreies Jahr 2017!